Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung sind abhängig von Buchungszeit und zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel Verpflegung. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der Tabelle. Für Fragen zu Kosten und Gebühren stehen wir gerne zur Verfügung.
Geschwisterermäßigungen für Krippenkinder:
Für das 2. Kind ist der Beitrag eine Einkommensstufe niedriger.
Voraussetzung hierfür ist, dass für beide Kinder Kindergeld bezogen wird.
Die gleiche Voraussetzung gilt im Rahmen der Drittkindermäßigung:
Das 3. und jedes weitere Kind einer Familiengemeinschaft kann von den Beiträgen gänzlich freigestellt werden.
In allen Fällen der Geschwisterermäßigung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser ist jedes Jahr neu zu stellen.
Diese Regelung gilt nur für in München wohnhafte Familien und kann nicht auf Gastkinder angewendet werden.
Bei einem Wegzug aus München fallen ab dem Umzugsmonat höhere Beiträge an, da dann die freiwillige Förderung durch die LHM entfällt.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Landeshauptstadt München zur Erstattung von Elternentgelten im Rahmen der Münchner Förderformel.
Der Elternbeitrag wird für 12 Monate erhoben.
Eine Übersicht der Beiträge finden Sie unter Downloads.
Eine Übersicht der Beiträge finden Sie unter Downloads.
Die Landeshauptstadt München bietet allen Eltern das EDV-System Kita Finder+ zur Online-Anmeldung an. Eltern können sich darin einen Überblick über die Betreuungseinrichtungen verschaffen und Ihr/e Kind/er in der Wunschkindereinrichtung online anmelden.
Den Kita Finder+ und weitere Informationen erreichen Sie über das Internetangebot des Referats für Bildung und Sport:
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.